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Steuerberatungskanzlei nach dem Tod des Berufsberechtigten fortführen: Antrag und Kanzleikurator

Mag. Bernhard Brandauer, Rechtsanwalt

Wie Kinder eine Steuerberatungskanzlei nach dem Tod des Berufsberechtigten fortführen können und welche Fristen, Unterlagen und Grenzen gelten.

Wenn Kinder die Steuerberatungskanzlei eines verstorbenen Berufsberechtigten fortführen wollen, reicht die Erbenstellung allein nicht aus. Nach § 114 WTBG 2017 gehören Kinder zum Kreis der Fortführungsberechtigten. § 117 WTBG 2017 verlangt zusätzlich, dass die Kanzlei in ihr ausschließliches Eigentum übergeht und ein Kanzleikurator nominiert oder bestellt wird.

Für den Ablauf sind zwei Zeitpunkte auseinanderzuhalten: Der Kanzleikurator muss längstens binnen vier Wochen ab dem Todestag nominiert oder bei der Kammer beantragt werden. Der schriftliche Antrag auf Genehmigung der Fortführung ist spätestens vier Wochen nach der Einantwortung bei der Kammer der Wirtschaftstreuhänder zu stellen. Die Regel betrifft die Fortführung der Wirtschaftstreuhandkanzlei. Die allgemeine Aufbewahrung von Altunterlagen und die Übertragung von GmbH-Anteilen sind eigene Prüfungen.

Fortführungscheck

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Der Check trennt Fortführungsrecht, Kanzleikurator, Antrag und zeitliche Grenze. Das Ergebnis kann mit den Eckdaten an die Kanzlei gesendet werden.

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01 Frage 1

Was muss nach dem Todesfall zuerst geklärt werden?

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Übersicht aller Antworten.

01

Prüfen Sie zuerst den Eigentumsübergang der Kanzlei.

Für das Fortführungsrecht der Kinder muss die Kanzlei aufgrund einer Rechtsnachfolge von Todes wegen oder einer Schenkung auf den Todesfall in ihr ausschließliches Eigentum übergehen. Halten Sie die dafür maßgeblichen Urkunden bereit und trennen Sie diese Prüfung von der bloßen Erbenstellung.

02

Ordnen Sie Nominierung und Berufsbefugnis des Kanzleikurators.

Die Kinder oder ihre gesetzlichen Vertreter können gemeinsam einen Kanzleikurator nominieren. Unterbleibt die Nominierung, kann die Kammer der Wirtschaftstreuhänder einen Kanzleikurator bestellen. Der Kurator muss zur selbständigen Ausübung des betreffenden Wirtschaftstreuhandberufes berechtigt sein.

03

Trennen Sie die Vierwochenfristen und vervollständigen Sie die Beilagen.

Die Nominierung oder der Antrag auf Bestellung eines Kanzleikurators muss unverzüglich, längstens binnen vier Wochen ab dem Todestag, erfolgen. Der schriftliche Antrag auf Genehmigung der Fortführung ist spätestens vier Wochen nach der Einantwortung zu stellen. Zu den Beilagen gehören unter anderem die fortführungsbegründenden Urkunden, die Kuratorenunterlagen, die schriftliche Vereinbarung und der Nachweis der Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung.

04

Prüfen Sie die gesetzliche Endgrenze der Kinderfortführung.

Das Fortführungsrecht der Kinder endet nach den in § 117 Abs. 4 WTBG 2017 genannten Zeit-, Alters- und Verwertungsgrenzen. Maßgeblich kann der Ablauf von fünf Jahren ab Einantwortung, das Alter des jüngsten Kindes, eine anschließende Tätigkeit als Berufsanwärter oder Berufsberechtigter oder die Verwertung der Kanzlei sein. Die konkrete Endbedingung muss anhand der Familien- und Kanzleidaten bestimmt werden.

Wann Kinder die Steuerberatungskanzlei fortführen dürfen

§ 114 WTBG 2017 nennt die Kinder des verstorbenen Berufsberechtigten als mögliche Fortführungsberechtigte. Die konkrete Voraussetzung für Kinder steht in § 117 WTBG 2017. Die Kanzlei muss aufgrund einer Rechtsnachfolge von Todes wegen oder einer Schenkung auf den Todesfall in das ausschließliche Eigentum von Kindern im Sinn des § 56 Abs. 2 WTBG 2017 übergehen.

Damit ist die Frage des Kanzleieigentums eigenständig zu prüfen. Eine bloße Angehörigenstellung oder eine wirtschaftliche Beteiligung beantwortet sie nicht. Bei mehreren Kindern muss aus den Unterlagen hervorgehen, ob die Kanzlei ausschließlich den fortführungsberechtigten Kindern zugeordnet ist. Die Urkunden zur Rechtsnachfolge gehören deshalb von Beginn an in den Verfahrensakt.

Der Beitrag zur Vertretung eines unvertretenen Nachlasses gegenüber der Abgabenbehörde behandelt eine andere Frage. Dort geht es um die Vertretung in einem Abgabenverfahren, hier um die berufsrechtliche Fortführung einer Wirtschaftstreuhandkanzlei.

Warum ein Kanzleikurator erforderlich ist

Das Fortführungsrecht der Kinder setzt nach § 117 Abs. 1 WTBG 2017 zusätzlich die Nominierung eines Kanzleikurators durch die Kinder oder deren gesetzliche Vertreter gemeinsam voraus. Alternativ kann die Kammer der Wirtschaftstreuhänder einen Kanzleikurator bestellen. Die Nominierung ist daher kein bloßer Organisationsschritt neben dem Fortführungsrecht, sondern Teil seiner gesetzlichen Voraussetzungen.

Der Kanzleikurator muss zur selbständigen Ausübung des betreffenden Wirtschaftstreuhandberufes berechtigt sein. Die Berufsbefugnis ist deshalb mit dem konkreten Aufgabenbereich der Kanzlei abzugleichen. Eine Person, die nur organisatorisch unterstützt, erfüllt diese Voraussetzung nicht automatisch.

Die Kanzlei darf nur im Namen und auf Rechnung der Kinder oder ihrer gesetzlichen Vertreter weitergeführt werden. Eigene Tätigkeiten des Kanzleikurators, seine Abrechnung und die Vorgänge der fortgeführten Kanzlei sollten in den Unterlagen klar getrennt bleiben.

Welche Fristen und Unterlagen für den Antrag gelten

§ 119 WTBG 2017 enthält zwei verschiedene Vierwochenfristen. Voraussichtlich Fortführungsberechtigte müssen unverzüglich, längstens binnen vier Wochen ab dem Todestag, einen Kanzleikurator nominieren oder seine Bestellung durch die Kammer beantragen. Diese Frist knüpft an den Todestag an.

Der Antrag auf Genehmigung der Fortführung ist spätestens vier Wochen nach der Einantwortung schriftlich bei der Kammer der Wirtschaftstreuhänder zu stellen. Diese Frist beginnt daher zu einem anderen Zeitpunkt. Todestag und Einantwortungsdatum gehören in der Vorbereitung auf getrennte Prüflisten.

Dem Antrag sind Urkunden über Namen und Familiennamen der Fortführungsberechtigten, sämtliche die Fortführungsrechte begründenden Urkunden, die Unterlagen zum nominierten Kanzleikurator, die schriftliche Vereinbarung mit dem Kanzleikurator und der Nachweis der Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung anzuschließen. Der bestehende Beitrag zu Unterlagen für das erste Nachfolgegespräch hilft bei der allgemeinen Dokumentenordnung, ersetzt aber die besonderen Beilagen nach § 119 WTBG nicht.

Was bis zur Einantwortung für die Kanzlei gilt

Nach § 120 Abs. 3 WTBG 2017 wird die Kanzlei bis zur rechtskräftigen Einantwortung vorläufig auf Rechnung der Verlassenschaft geführt. Die Genehmigung zur Fortführung gilt in diesem Zeitraum vorläufig. Das ordnet die Übergangsphase, entscheidet aber nicht über die endgültige Verteilung der Verlassenschaft.

Für die laufende Arbeit sollte daher festgehalten werden, welche Person im Namen und auf Rechnung der Verlassenschaft handelt, welche Vorgänge offen sind und welche Unterlagen der Kammer oder dem Kanzleikurator vorliegen. Die praktische Dokumentation muss den vorläufigen Charakter der Fortführung sichtbar halten.

Fehlt eine Nominierung oder werden die entsprechenden Urkunden nicht vorgelegt, hat die Kammer nach § 120 Abs. 2 WTBG 2017 einen Kanzleikurator von Amts wegen zu bestellen. Ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Fortführung erfüllt sind, bleibt anhand der konkreten Urkunden zu prüfen.

Wie lange das Fortführungsrecht der Kinder besteht

§ 117 Abs. 4 WTBG 2017 begrenzt das Fortführungsrecht der Kinder. Als gesetzliche Endpunkte nennt die Bestimmung den Ablauf von fünf Jahren ab der Einantwortung, wobei die Vollendung des 30. Lebensjahres noch abzuwarten sein kann, die Vollendung des 30. Lebensjahres des jüngsten Kindes, die Beendigung einer danach ununterbrochenen Tätigkeit als Berufsanwärter oder Berufsberechtigter mit einer absoluten Grenze von 35 Jahren sowie die Verwertung der Wirtschaftstreuhandkanzlei.

Welche Grenze im Einzelfall zuerst greift, hängt von Einantwortungsdatum, Alter und beruflicher Tätigkeit der Kinder sowie von der Entscheidung über die Verwertung ab. Eine Familie sollte daher schon bei der vorläufigen Fortführung einen Endtermin und die dafür maßgeblichen Tatsachen dokumentieren.

Die zeitliche Grenze ist von der Genehmigung zu unterscheiden. Selbst wenn die Fortführung zunächst genehmigt wird, muss später geprüft werden, ob eine gesetzliche Endbedingung eingetreten ist oder die Kanzlei verwertet wurde.

Welche Unterlagen die Fortführung praktisch absichern

Der Nachweis der Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung ist eine ausdrücklich genannte Beilage zum Antrag. § 119 WTBG 2017 nennt dafür den Nachweis, aber in den hier geprüften Bestimmungen keine pauschale Versicherungssumme. Die konkrete Deckung und ihre zeitliche Gültigkeit sollten daher anhand der Kanzlei und des Versicherungsvertrags geprüft werden.

Für die Kanzleiorganisation empfiehlt sich eine getrennte Liste der laufenden Mandate, Fristen, offenen Honorare, Fremdgelder, Vollmachten und Zugänge. Diese Liste ist eine praktische Arbeitsgrundlage. Sie ersetzt weder die gesetzlich verlangten Urkunden noch die Prüfung der berufsrechtlichen Befugnis.

Die allgemeine Aufbewahrung steuerlicher Bücher und Belege bei einer Betriebsübergabe ist ein eigenes Thema. Dafür steht der Beitrag zur Aufbewahrung von Altunterlagen zur Verfügung. Bei einer gesellschaftsrechtlichen Beteiligung verweist die Prüfung des Gesellschaftsvertrags auf eine weitere, vom WTBG getrennte Ebene.

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Häufige Fragen zur Fortführung einer Steuerberatungskanzlei

Dürfen Kinder die Steuerberatungskanzlei ohne Kanzleikurator fortführen?

Nein, § 117 WTBG 2017 verlangt neben dem ausschließlichen Eigentumsübergang auch die Nominierung eines Kanzleikurators durch die Kinder oder deren gesetzliche Vertreter gemeinsam oder seine Bestellung durch die Kammer. Der Kurator muss zur selbständigen Ausübung des betreffenden Wirtschaftstreuhandberufes berechtigt sein.

Welche Frist gilt für die Nominierung des Kanzleikurators?

Die Nominierung oder der Antrag auf Bestellung muss unverzüglich, längstens binnen vier Wochen ab dem Todestag, erfolgen. Das ist eine andere Frist als die Frist für den späteren Antrag auf Genehmigung der Fortführung nach der Einantwortung.

Wann muss der Antrag auf Genehmigung der Fortführung gestellt werden?

Der schriftliche Antrag ist nach § 119 WTBG 2017 spätestens vier Wochen nach der Einantwortung bei der Kammer der Wirtschaftstreuhänder zu stellen. Die gesetzlich genannten Urkunden und der Versicherungsnachweis sind anzuschließen.

Wie wird die Kanzlei bis zur rechtskräftigen Einantwortung geführt?

Bis zur rechtskräftigen Einantwortung wird die Kanzlei nach § 120 Abs. 3 WTBG 2017 vorläufig auf Rechnung der Verlassenschaft geführt. Die Genehmigung zur Fortführung gilt in diesem Zeitraum vorläufig.

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