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Abfindung und Exit in der Nachfolge regeln

Wenn ein Gesellschafter ausscheidet, darf die Abfindung weder den Betrieb gefährden noch den Ausscheidenden unangemessen benachteiligen. Gerade in der Nachfolge müssen Bewertungsmethode, Fälligkeit und Streitvermeidung klar geregelt sein.

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Typische Exit Anlässe

Ausscheiden kann planmäßig oder konfliktbedingt erfolgen. Rückzug aus Altersgründen, Streit, Tod oder Ausschluss brauchen jeweils klare Rechtsfolgen.

  • Altersrückzug abbilden
  • Streit und Ausschluss prüfen
  • Tod und Erbfall berücksichtigen

Bewertungsmethode festlegen

Die Abfindung sollte berechenbar sein. Bewertungsverfahren, Stichtag und Sachverständigenregel reduzieren spätere Auseinandersetzungen.

  • Unternehmenswert methodisch bestimmen
  • Stichtag festlegen
  • Sachverständigenregel aufnehmen

Zahlungsmodalitäten und Liquidität

Eine sofortige Einmalzahlung kann das Unternehmen gefährden. Raten, Sicherheiten und Fälligkeiten müssen fair und finanzierbar sein.

  • Einmalzahlung oder Raten prüfen
  • Sicherheiten abstimmen
  • Fortführung des Betriebs schützen

Verbindung zu Aufgriff und Vinkulierung

Exit, Aufgriff und Übertragungsbeschränkung gehören zusammen. Wer übernimmt, wann der Anspruch entsteht und welche Fristen gelten, sollte in einem System geregelt sein.

  • Übernehmerkreis festlegen
  • Anspruchsentstehung bestimmen
  • Interne Fristen koordinieren
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Typische Klientenfragen

  • Wie wird die Abfindung bei Ausscheiden berechnet?
  • Kann die Zahlung gestundet werden?
  • Was passiert, wenn sich die Gesellschafter über den Wert nicht einigen?
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Prüfpunkte für die Vorbereitung