Übergabevertrag mit Stichtag und Übergangsphase gestalten
Ein sauberer Übergabevertrag bezeichnet den Stichtag, den Bestand und die Verantwortlichkeiten. Für eine Ordination reicht die Bezeichnung Praxis samt Inventar meist nicht aus. Anlagen sollten Geräte, Verträge, Personal, offene Forderungen, Verbindlichkeiten, Dokumentationsbestände und laufende Verfahren einzeln oder nach nachvollziehbaren Kategorien erfassen.
Die Übergangsphase kann mehrere Wochen oder Monate dauern. Dann sollte der Vertrag festlegen, wer behandelt, wer unterschreibt, wer abrechnet und wer für technische oder organisatorische Fehler einsteht. Ein gemeinsames Auftreten ist möglich, darf aber nicht unklar lassen, welcher Arzt den Patienten behandelt und welche Rolle der bisherige Inhaber noch hat.
Für die Kaufpreisermittlung müssen Patientenstamm, Umsatz, Kassenleistungen, Privatleistungen und Investitionsbedarf nachvollziehbar sein. Der Kaufpreis darf nicht auf einer Zahl beruhen, deren Grundlagen weder dem Übergeber noch dem Nachfolger klar sind. Sicherheiten und Rückbehalte können sinnvoll sein, wenn Altlasten erst nach dem Stichtag sichtbar werden.
Vereinbaren Sie außerdem, wie mit einer gescheiterten Nachbesetzung, einem verzögerten Mietbeginn, fehlenden Genehmigungen oder dem Ausfall eines wichtigen Geräts umgegangen wird. Solche Regeln sind keine Misstrauenserklärung. Sie verhindern, dass ein einzelnes Ereignis die gesamte Nachfolge in Frage stellt.