Eine gemischte Übergabe braucht eine nachvollziehbare Wertaufteilung.
Stellen Sie Unternehmenswert und reale Gegenleistungen gegenüber. Kaufpreis, Rentenlast, Wohnrecht oder übernommene Verbindlichkeiten können den entgeltlichen Teil beeinflussen. Nur der verbleibende unentgeltliche Vorteil wird als Schenkung geprüft.