Beginnen Sie mit dem eigenen Befähigungsnachweis der Tochter.
Erfassen Sie den gesamten Tätigkeitsumfang und prüfen Sie, ob die Tochter die fachlichen und kaufmännischen Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen für das reglementierte Gewerbe nachweisen kann. Bei Rauchfangkehrern ersetzt ein Geschäftsführer den fehlenden Nachweis nicht nach der allgemeinen Regel des § 16 GewO.