Bei einer reinen Anteilsübertragung bleibt die GmbH Inhaberin des Betriebs.
Prüfen Sie Gesellschaftsvertrag, Übertragungsform, Zustimmungsvorbehalte und wirtschaftliche Kontrolle. Arbeits- und Kundenverträge werden nicht allein wegen des Gesellschafterwechsels auf einen anderen Rechtsträger übertragen. Trotzdem können Finanzierungs-, Förder- oder Lieferverträge Kontrollwechselklauseln enthalten.