Sondertatbestände brauchen eigene Klauselteile mit klarer Frist.
Insolvenz, Pfändung und Scheidung sind rechtlich unterschiedliche Auslöser. Wer alle als selbstverständlich behandelt, verliert schnell die Rechtssicherheit. Für jede Fallgruppe müssen Auslöserereignis, informative Anzeige, Berechtigtenkreis, Ausübungserklärung und Bewertung klar geregelt sein.