Die Sicherheiten verändern den Prüfungsansatz.
Ordnen Sie Hypothek oder Faustpfand, den Umfang der Besicherung und die offene Betriebsschuld. § 1367 ABGB betrifft seinem Wortlaut nach den Bürgschaftsvertrag ohne diese Sicherheiten. Die übrigen Rechte des Gläubigers ergeben sich aus den konkreten Verträgen und den anwendbaren Vorschriften.