Prüfen Sie, ob der Vorgang zur ordentlichen Verwaltung gehört.
Beschreiben Sie Geschäft, Vermögenswert, Zweck und betriebliche Üblichkeit. Halten Sie fest, warum der Vorgang den Betrieb fortführt oder wirtschaftlich anpasst. Eine laufende Bezeichnung allein ersetzt die konkrete Prüfung nicht.