Verhandeln Sie die Haftungsentlassung mit der Bank.
Der interne Übergabevertrag genügt dafür nicht. Benötigt wird eine schriftlich abgestimmte Lösung, etwa Entlassung, Schuldnerwechsel oder Ersatzsicherheit.
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Mag. Bernhard Brandauer, Rechtsanwalt
Gesellschafterdarlehen bei der Unternehmensnachfolge: Verrechnungskonto und Rückzahlung prüfen. Rechtliche Prüfpunkte, Unterlagen und Übergabezeitplan im Überblick.
Bankkredite, Bürgschaften und Sicherheiten werden in der Familiennachfolge oft erst sichtbar, wenn der Übergeber eigentlich schon loslassen will. Private Haftungen, Pfandrechte und Kreditbedingungen verschwinden aber nicht durch einen internen Übergabevertrag. Vor dem Stichtag braucht es daher eine saubere Bankenliste und eine klare Haftungsstrategie.
Im Mittelpunkt stehen die Außenverhältnisse zur Bank. Die familieninterne Regelung im Übergabevertrag kann wirtschaftliche Lasten verteilen, sie gibt eine Bürgschaft oder ein Pfand aber nicht von selbst frei. Den Rahmen für Rollen, Zeitplan und Abstimmung bietet die Nachfolgeplanung.
Bankkredite müssen außerdem mit der Versorgung des Übergebers und den Abfindungsregeln zusammenpassen. Hohe Tilgungen, eine Abfindung ohne Gefährdung des Betriebs und die Versorgung des Übergebers greifen auf dieselbe Liquidität zu.
Wählen Sie die Bindung, die den Übergeber nach dem geplanten Stichtag noch persönlich oder wirtschaftlich belasten könnte.
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Kreditvertrag, persönliche Haftung und bestellte Sicherheiten müssen getrennt erfasst werden.
Der interne Übergabevertrag genügt dafür nicht. Benötigt wird eine schriftlich abgestimmte Lösung, etwa Entlassung, Schuldnerwechsel oder Ersatzsicherheit.
Ordnen Sie Pfandgeber, Rang, gesicherte Forderung und gewünschte Freigabe. So wird sichtbar, welche Sicherheit auch nach der Übergabe fortbestehen würde.
Kreditverträge, Nachträge, Salden, Sicherheiten und Zeichnungsrechte gehören in eine gemeinsame Übersicht, bevor Zusagen zum Stichtag gemacht werden.
Bei der Bankebene geht es nicht nur um laufende Raten. Zu prüfen sind Kreditnehmer, Bürgen, Mitschuldner, Pfandrechte, Kontovollmachten und allfällige Covenants. Der Nachfolger muss wissen, welche Finanzierungsstruktur er übernimmt.
Der Übergeber sollte nicht darauf vertrauen, dass seine Haftung mit der familiären Übergabe automatisch endet. Eine Entlassung aus Bürgschaft oder Schuldbeitritt braucht regelmäßig die Mitwirkung der Bank.
Der Übergabevertrag kann intern festlegen, wer Kredite wirtschaftlich trägt und wer den Übergeber schadlos hält. Gegenüber der Bank wirkt das aber nur, wenn die Bank zustimmt oder die Finanzierungsdokumente angepasst werden.
Deshalb gehören Bankgespräche früh in den Nachfolgeplan. Praktisch sinnvoll sind eine Kreditübersicht, eine Sicherheitenliste und ein Protokoll, welche Entlassungen oder Umschreibungen bis zum Stichtag realistisch sind.
Der familieninterne Stichtag und die bankseitige Änderung fallen nicht zwingend zusammen. Deshalb sollte der Übergabeplan festlegen, welche Bankbestätigung vor Vollzug vorliegen muss und welche Zwischenlösung gilt, falls die Freigabe später erfolgt.
Bis zur dokumentierten Änderung bleiben Kreditvertrag, Bürgschaft und Pfandbestellung maßgeblich. Zahlungsfreigaben, Kontovollmachten und Informationsrechte sollten deshalb mit konkretem Wirksamkeitsdatum schriftlich geordnet werden.
Eine neue Finanzierung kann den Übergeber entlasten, zugleich aber den Spielraum des Nachfolgers verkleinern. Kapitaldienst, Investitionsbedarf, Abfindungen und Versorgungsleistungen gehören daher in dieselbe Liquiditätsrechnung.
Auch die Zeichnungsberechtigung muss zum Finanzierungsplan passen. Der Beitrag zu Firmenbuch und Vollmachten zeigt, welche internen und externen Vertretungsschritte daneben zu koordinieren sind.
Gefährlich ist eine bloße Freistellung im Familienvertrag, wenn die Bank den Übergeber weiterhin als Bürgen oder Mitschuldner in Anspruch nehmen kann. Innenausgleich und Haftungsentlassung sind zwei verschiedene Ebenen.
Ebenso riskant ist eine Kreditliste ohne Sicherheiten. Erst die Zuordnung von Darlehen, Pfandrechten, Garantien, Kontovollmachten und allfälligen Kündigungsrechten zeigt, ob die Finanzierung nach der Übergabe tatsächlich tragfähig bleibt.
Benötigt werden sämtliche Kreditverträge und Nachträge, aktuelle Saldenbestätigungen, Bürgschafts- und Pfandurkunden, Garantieerklärungen, Kontovollmachten sowie Schriftverkehr über Covenants oder Zustimmungsvorbehalte.
Daneben sollte eine Arbeitsliste festhalten, welche Position unverändert bleibt, welche umgeschrieben wird und wofür eine ausdrückliche Freigabe verlangt wird. Zusagen der Bank gehören mit Datum und Bedingungen dokumentiert.
Nein. Der Übergabevertrag kann den internen Ausgleich regeln. Für die Entlassung aus der Bürgschaft ist eine Vereinbarung mit der Bank erforderlich.
Neben Pfandrechten und Garantien gehören auch Mitschuld, Bürgschaften, Sicherungsabtretungen und verpfändete Konten zur Prüfung. Maßgeblich sind die konkreten Finanzierungsunterlagen.
Zumindest der aktuelle Kredit- und Sicherheitenstand, die gewünschte Haftungsentlassung, Bedingungen der Bank und die ab dem Stichtag geltenden Zeichnungsrechte sollten dokumentiert sein.
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