Anteile plus Vermögenswerte müssen strukturell klar getrennt sein.
Legen Sie fest, welche Vermögenswerte tatsächlich einzeln übertragen werden und welche in der Gesellschaft verbleiben. Ohne diese Abgrenzung droht ein Zwitter, in dem die Regelungen für Anteilstransfer und für Betriebsübergang unklar ineinandergreifen.