Wenn schon die Mehrheit fehlt, entscheidet die Vorabprüfung, welche Ebene gefragt ist.
Prüfen Sie, ob der Beschluss unter die einfache Mehrheit nach § 39 GmbHG fällt oder eine qualifizierte Mehrheit nach § 50 GmbHG oder Vertrag verlangt. Danach entscheidet sich, ob eine Nachverhandlung mit einem Gesellschafter, ein Gespräch mit einer weiteren Partei oder eine Änderung des Beschlussgegenstandes notwendig ist.