Die Bewilligungsinhaberschaft muss vor der weiteren Planung geklärt werden.
Vergleichen Sie Bewilligungsurkunde, Übergabevertrag, Firmenbuchdaten und die tatsächliche Unternehmensform. Erst danach lässt sich beurteilen, ob § 20 StrSchG 2020 eine Meldung des Inhaberwechsels verlangt.