Übergabevertrag mit Stichtag und Listen gestalten
Der Vertrag sollte den Übergabestichtag nicht nur mit einem Datum benennen. Er muss auch sagen, zu welcher Uhrzeit Schlüssel, Buchungssystem, Kassen, Konten, Fahrzeuge, Vorräte und Verantwortlichkeiten wechseln. Bei einem Hotel können wenige Stunden im laufenden Betrieb zahlreiche neue Buchungen, Check-ins und Reklamationen erzeugen.
Anlagen zum Vertrag sollten den Übertragungsgegenstand vollständig beschreiben. Dazu gehören etwa Mobiliar, Küche, Wäsche, Fahrzeuge, Marken, Domains, Telefonnummern, Fotos, Software, Lieferverträge, Veranstaltungsvereinbarungen und die Liste der laufenden Buchungen. Nicht übertragene Gegenstände müssen ebenfalls bezeichnet werden.
Für Altverbindlichkeiten, Anzahlungen, Rückerstattungen, Gutscheine, Stornierungen und Reklamationen braucht es klare Regeln. Dasselbe gilt für Schäden, die vor dem Stichtag entstanden, aber erst danach gemeldet werden. Sicherheiten, Rückbehalte oder eine abgestimmte Abrechnung können die Zuordnung erleichtern.
Der Beitrag zu Regelungspunkten eines Übergabevertrags bietet dafür eine allgemeine Grundlage. Bei der Hotelnachfolge müssen insbesondere die Gästeleistungen, saisonalen Schwankungen und die Übergabe der operativen Systeme ergänzt werden.