Der Eintritt sollte mit Zustimmung, Vermögensliste und Haftungsordnung vollzogen werden.
Prüfen Sie den Gesellschaftsvertrag, die Zustimmung aller Gesellschafter, die zu übernehmenden Rechtsverhältnisse und die Stellung des Nachfolgers. Erst danach werden Übergabevertrag, Vollmachten und Mitteilungen an Vertragspartner abgestimmt.