Prüfen Sie den Gesamtrechtsnachfolger und den zivilrechtlichen Umfang.
Sichern Sie den Rechtsgrund des Übergangs, die beteiligten Personen und den maßgeblichen Zeitpunkt. Erfassen Sie anschließend die abgabenrechtlichen Verfahren, Erklärungen, Bescheide und offenen Pflichten. Der Umfang der Inanspruchnahme ist zusätzlich nach bürgerlichem Recht zu beurteilen.